Vor dem Erwerb neuer Reifen sollten Sie Folgendes beachten
Sie dürfen nur Reifen montieren lassen, die auch im Fahrzeugschein Ihres Pkw aufgeführt sind, sonst erlischt die Betriebserlaubnis, was bei Nicht-beachtung im Falle eines Unfalles zu schweren versicherungstechnischen und juristischen Folgen für Sie führen kann. Umrüstungen auf Reifen, die nicht im Fahrzeugschein stehen, müssen nachträglich per TÜV-Gutachten in diesen eingetragen werden.
Unsere Empfehlungen beim Neuerwerb:
- Verwenden Sie nur Reifen eines Herstellers (Die Nutzung von Reifen verschiedener Hersteller kann zu maßgeblichen Beeinträchtigungen der Fahr- und Bremseigenschaften führen).
- Erneuern Sie Ihre Reifen mindestens achsweise (Fahrzeuge mit Vierradantrieb sollten generell mit identischen Reifen bestückt werden).
- Beziehen Sie das Reserverad frühzeitig in den Tausch mit ein.
- Bestehen Sie bei Neumontage immer auf neue Ventile.
- Bitte beachten Sie eventuelle Laufrichtungsvorgaben!
Unsere Fachleute beachten diese Regeln jeden Tag und Sie können sich das Zu Nutze machen - kommen Sie einfach zu K&C. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
|